Freiwillige Feuerwehr Drögennindorf
seit 1925


DIENSTPLAN & AUSBILDUNG

In einer Feuerwehr geht es wohl nicht ohne - dem Dienstplan. Denn wer kann sich schon neben beruflichen und den vielen privaten Terminen, auch noch die Termine der Feuerwehr merken? Versammlungen, Übungen, Ausbildung, Veranstaltungen und der allgemeine Dienst müssen doch irgendwie sinnvoll untergebracht werden. Da bietet sich so ein schön strukturierter Dienstplan doch an, der hier nachstehend eingesehen werden kann. Bitte beachten: kurzfristige Änderungen vorbehalten!!

Dienstplan 2024 / 2025

Angaben ohne Gewähr - kurzfristige Änderungen möglich!

AUSBILDUNG

Eine Freiwillige Feuerwehr (offizielle Abkürzung in Deutschland ist FF) ist eine öffentliche Feuerwehr, die sich hauptsächlich aus ehrenamtlichen Mitgliedern, mitunter auch einigen hauptamtlichen Kräften (z. B. für den Rettungsdienst etc.) zusammensetzt. Entgegen der weit verbreiteten Meinung, in den meisten Städten Deutschlands würde es eine Berufsfeuerwehr geben, wird der Brandschutz in Deutschland hauptsächlich durch freiwillige Kräfte sichergestellt. Um in die Einsatzabteilung einer Freiwillige Feuerwehr eintreten zu können, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Der Vorgang der Aufnahme gestaltet sich höchst unterschiedlich, möglich sind eine Aufnahme durch Handschlag nach Teilnahme an mehreren Dienstabenden bis hin zu einer schriftlichen Bewerbung bei der für den Brandschutz zuständigen Institution, bei uns ist ersteres der Fall.       

Die Ausbildung in der Freiwilligen Feuerwehr findet auf kommunaler Ebene und auf Landesebene in  Feuerwehrschulen statt. Sie gliedert sich nach der Grundausbildung in weitergehende Führungs- sowie technische Ausbildung. Mit Dauer der Zugehörigkeit zur Einsatzabteilung, dem Erwerb weiterer Qualifikationen und der Wahrnehmung von Funktionen können die Feuerwehrangehörigen in der Hierarchie der Dienstgrade aufsteigen. Eine Weisungsbefugnis höherer Dienstgrade gegenüber Feuerwehrangehörigen niedrigerer Dienstgrade besteht jedoch nicht, diese ergibt sich vielmehr durch die Führungsstruktur - im Einsatz durch erworbene und ausgeübte Führungsfunktionen (Gruppenführer, Zugführer, etc.), außerhalb des Einsatzes durch die jeweilige Führungs- und Leitungsstruktur innerhalb der Feuerwehr. Die Brandschutz-gesetze der deutschen Bundesländer erlauben den Angehörigen der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr während der Arbeitszeit im Einsatzfalle die Entfernung vom Arbeitsplatz. Die Arbeitgeber erhalten auf Antrag den Lohnausfall von der Kommune erstattet. Dies gilt auch für Ausbildungsveranstaltungen, etwa der Teilnahme an Lehrgängen an einer Landesfeuerwehrschule. Die Arbeitsmarktssituation im 21. Jahrhundert verringert jedoch häufig die Einsatzfähigkeit vieler Freiwilliger Feuerwehren. So wird manchen ehrenamtlichen Feuerwehrleuten von ihren Arbeitgebern untersagt, während ihrer Arbeitszeit den Arbeitsplatz wegen eines Feuerwehr-einsatzes zu verlassen, obwohl dies den gesetzlichen Regelungen widerspricht. Auch die räumliche Entfernung von Wohnort und Arbeitsplatz vermindert vor allem die Tagesalarmbereitschaft der Feuerwehr am Wohnort der Pendler. Zudem stellt die kontinuierlich notwendige Weiterbildung eine zusätzliche Belastung für bereits im Berufsleben geforderte Freiwillige dar.






Auch in unserer kleinen beschaulichen Ortswehr wird Ausbildung groß geschrieben. So haben wir zum Beispiel einige AGT-Träger und "Sannis" in unseren Reihen. Ihre Ausbildung verläuft kontinuierlich und verlangt so manchen Leistungsnachweis (Untersuchung).

AGT -  Definition

Als Atemschutzgeräteträger (AGT) bezeichnet man Personen, die sowohl medizinisch als auch ausbildungsmäßig in der Lage sind, ein Atemschutzgerät zu tragen. Diese Geräte sollen bei der Arbeit oder Rettung

  • verhindern, dass Atemgifte eingeatmet werden
  • ermöglichen, in einer Umgebungsatmosphäre ohne Sauerstoff arbeiten zu können

Zum Tragen von (umluftunabhängigen) Atemschutzgeräten ist in Deutschland die von der Berufsgenossenschaft geforderte arbeits-medizinische Vorsorgeuntersuchung nach Grundsatz G26 ("Träger von Atemschutzgeräten für Arbeit und Rettung") nötig. Die arbeitsmedi-zinische Vorsorgeuntersuchung wird dazu in 3 Gruppen aufgeteilt:

  • Gruppe 1: Gerätegewicht unter 5 kg mit geringem Atemwiderstand, z.B.: Geräte, die von außen über einen Schlauch mit Atemluft versorgt werden
  • Gruppe 2: Gerätegewicht unter 5kg mit erhöhtem Atemwiderstand, z.B.: Filtergeräte
  • Gruppe 3: Gerätegewicht über 5 kg mit erhöhtem Atemwiderstand, z.B.: Pressluftatmer, Regenerationsgeräte

Ein Atemschutzgeräteträger hat die Ausbildung für das Tragen von Pressluftatmern sowie den dazu gehörigen Leistungstest erfolgreich absolviert und ist damit berechtigt unter Atemschutz zu arbeiten. AGTs werden überall dort eingesetzt, wo die Luft wegen Sauerstoffmangels oder enthaltenen Atemgiften nicht atembar ist, etwa bei Gefahrstoffunfällen oder Bränden. Aus medizinischer Sicht muss ein Atemschutzgeräteträger vor allem eine gute Lungenfunktion haben. Er darf aber auch nicht an Raumangst leiden und muss auch unter Stress besonnen handeln können. Diese Bedingungen sind notwendig, wenn jemand aus beruflichen Gründen mit Atemschutzgeräten arbeiten muss, beispielsweise Schweißer, die in einem Tank arbeiten. Besonders anstrengend sind naturgemäß Tätigkeiten, wie sie zum Beispiel in Feuerwehren anfallen oder im Katastrophenschutz. Im Katastrophenschutz kommen fast ausschließlich AGT nach G26.3 zum Einsatz. Die Untersuchung nach G26.3 ist für drei Jahre (bei über 50-Jährigen nur ein Jahr) gültig und muss dementsprechend regelmäßig wiederholt werden. Hierbei wird getestet, ob die Person die nötige körperliche Verfassung zum Tragen von schwerem Atemschutz mitbringt. Der Test setzt sich zusammen aus Lungenfunktionstest, Belastungs-EKG, Urinuntersuchung, Röntgen-Thorax (wegen der Strahlenbelastung nur alle 72 Monate). Außer der dafür notwendigen (amts)ärztlichen Untersuchung muss ein Atemschutzgeräteträger im Katastrophenschutz weiterhin noch

  • einmalig eine Ausbildung für die entsprechenden Geräte erhalten.
  • jährlich eine Belastungsübung absolvieren. Dabei muss zweimal eine  Orientierungsstrecke zurückgelegt werden (einmal bei Licht, einmal abgedunkelt), so dass jeweils 15kJ Arbeit erbracht werden. Dazu kommen zweimal zwei Arbeitsmessgeräte (Endlosleiter, Laufband, Fahrradergometer), an denen 25kJ (15kJ ab dem 50. Lebensjahr) Arbeit verrichtet werden müssen.
  • jährlich eine praktische Einsatzübung erbringen. Diese kann entfallen, wenn der Atemschutzgeräteträger in einem realen Einsatz war.

Wird eine der genannten Bedingungen nicht erfüllt, verliert der Atemschutzgeräteträger seine Einsatzfähigkeit und stellt im Einsatzfall eine Gefahr für sich und andere dar. Die Einsatzfähigkeit kann auch durch längere Krankheit verloren gehen. Es kann eine erneute Untersuchung nach dem Grundsatz der G26.3 erforderlich sein.





Einsatztaktik

Atemschutzgeräteträger gehen nur truppweise (zu zweit oder zu dritt) vor, so dass einer den anderen unterstützen oder um Hilfe rufen kann, falls es zu Problemen im Gefahrenbereich kommt. In Ausnahmefällen, wie etwa bei engen Schächten, kann der Geräteträger auch allein mit Seilsicherung vorgehen. Im Katastrophenschutz ist grundsätzlich die Bereitstellung eines zusätzlichen Sicherheitstrupps für jeden Angriffsweg vorgeschrieben Totmannwarner an einem Pressluftatmer. Zusätzlich dazu werden bei einer Atemschutzüberwachung aus Sicherheitsgründen der Einsatzbeginn, das Einsatzziel, aktuelle Aufenthaltsorte sowie die Menge an noch vorhandener Druckluft dokumentiert. Der Umgang mit Atemschutzgeräten bei Hilfsorganisationen, vor allem bei der Feuerwehr, ist mit einem hohen Ausbildungsaufwand verbunden. So muss beispielsweise das Absuchen von verrauchten Wohnungen oder Hallen, die effektive Brandbekämpfung oder der Umgang mit in Not geratenen Atemschutztrupps immer wieder geübt werden, um einen hohen, überlebensnotwendigen Standard zu gewährleisten. Vielerorts werden inzwischen Bewegungslosmelder (Totmanneinrichtung) eingesetzt. Ein Fühler reagiert auf die Bewegungen des Trägers. Bleibt dieser für längere Zeit regungslos, wird ein lauter Alarm gegeben. Optional haben einige Geräte auch Temperatursensoren integriert.

Unsere ehemalige SAN-Gruppe

Grundsätzlich ist jedes aktive Mitglied in der Freiwilligen Feuerwehr gut in Erster Hilfe ausgebildet. Für eine regelmäßige Auffrischung der Kenntnisse wird durch Wiederholungslehrgänge und feuerwehrinterne Weiterbildung gesorgt. Durch die vielen Verkehrsunfälle, insbesondere an der B 209, kam die Idee auf, besonders gut ausgebildete Feuerwehrleute für eine qualifizierte Erste Hilfe bereitzustellen. Denn oft ist die Feuerwehr als erstes an der Unfallstelle, noch bevor Sanitätsfachdienst oder gar der Notarzt da ist. Diese Überlegungen führten zur Bildung der San-Gruppe, die mehr kann als “nur” Erste Hilfe. Sie wurde 1994 durch einen Anstoß der FF Amelinghausen gebildet. Die Wehr Amelinghausen fragte an, ob in Drögennindorf Interesse an einer Ausbildung zum Sanitätshelfer bestehe. Die sechs freiwilligen Kameraden wussten zunächst nicht, dass die erste Stufe dieser Ausbildung bereits knapp 560   Stunden in Anspruch nehmen würde. Die sechs Freiwilligen starteten aber voll durch und bewältigten einen weiteren Lehrgang der Stufe S 3, der zu bestimmten medizinischen Hilfeleistungen berechtigt. Unsere in der San-Gruppe aktiven Kameradinnen und Kameraden üben einmal monatlich gemeinsam mit den Kameraden aus Amelinghausen, mit denen wir eine enge Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Sanitätsausbildung pflegen. Der ASB (Arbeiter-Samariter-Bund) unterstützt uns dabei in vielfältiger Weise. Am Einsatzort erkennt man die Kameradinnen und Kameraden der San-Gruppe an einem Aufkleber (grüner Kreis mit weißem Kreuz) auf der Helmvorderseite. Unsere Übungsabende fanden jeweils um 19:30 im Schulungsraum der FF Amelinghausen.

Bei der Ausbildung und lebensrettende Materialien

San-Gruppe Definition

Sanitäter ist eine Bezeichnung im Allgemeinen für nichtärztliches Personal im Sanitäts-/Rettungsdienst oder des militärischen Sanitätswesens sowie im Speziellen für eine Person, die eine Sanitätsausbildung absolviert hat.

Bezeichnung

In Deutschland bezeichnet der Begriff Sanitäter oder Sanitätshelfer neben der allgemeinen Bedeutung für nichtärztliches Personal in der Notfallmedizin (→Rettungsfachpersonal)

-   auch allgemein eine Position mit nichtärztlicher medizinischer Basisqualifikation, z.B. in Stärke- und Ausstattungsnachweisung

- gezielt eine Person, die eine Sanitätsausbildung absolviert hat (im Gegensatz zu weiterführenden Ausbildungen nach staatlichen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen: Rettungshelfer, Rettungssanitäter, Rettungsassistent).

Es gibt weitere Interpretationen und Abwandlungen für die Bezeichnung sowie unterschiedliche Ausbildungsstufen.

Einsatzbereich

Mitglieder von Hilfsorganisationen, die eine Sanitätsausbildung absolviert haben, werden üblicherweise im Sanitätswachdienst bei Veranstal-tungen, im Sanitätsdienst (Katastrophenschutz), als Helfer vor Ort zur Überbrückung des therapiefreien Intervalls bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes und auch als Hilfskraft im Rettungsdienst eingesetzt. Die Sanitätsausbildung stellt auch eine Zusatzqualifikation für Einsatzkräfte anderer Organisationen (z. B. Feuerwehr, Technisches Hilfswerk) dar, hiermit werden Helfer zusätzlich für die erweiterte Erstversorgung von Betroffenen als auch für die Sicherung der eigenen Einsatzkräfte vorbereitet.